Anti-AfD-Demo in Giesing wendet sich gegen Grundrechte

Jul 3, 2016 | 2016, Aktuelles

Von einem Anwohner-Aufstand gegen die AfD ist in der jüngsten Ausgabe des Münchner Wochenblatts „Hallo“ vom 29. Juni zu lesen. Und das auf der Titelseite. Es muss sich also um ein besonders wichtiges Ereignis handeln.

In Wirklichkeit geht es darum, dass eine demokratische Partei mit steigendem Zuspruch bei den Bürgern, in einer Giesinger Gaststätte ihren wöchentlichen Info-Abend abhält. Ein eigentlich unspektakulärer Vorgang also – sollte man meinen.

Zudem ein Vorgang, der durch das Grundgesetz besonders geschützt ist.

Jetzt soll eine Demo – initiiert von zwei „Aktivisten“ aus dem Viertel – den Anschein erwecken, die Nachbarn der Wirtschaft wollten die politisch interessierten Bürger vertreiben. In Gesprächen mit Anwohnern, die bisher nichts von der Anwesenheit der AfD-Veranstaltung wußten, ergibt sich ein anderes Bild. Oft ist dabei von Solidarität mit den politisch interessierten Bürgern und von Meinungsfreiheit die Rede.

Verdacht auf Amtsmißbrauch

Mit besonderer Empörung reagiert der Kreisvorsitzende der AfD im Münchner Süden, Wolfgang Wiehle, auf die Aktivitäten der Bezirksausschuss-Vorsitzenden Carmen Dullinger-Oßwald, die ganz offensichtlich als Amtsperson versucht hat, den Wirt des „Hohenschwangauer Hofes“ unter Druck zu setzen. Ihre Forderung: Er solle der AfD keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen. Wiehle hat Dullinger-Oßwald daraufhin in einem offenen Brief zur Diskussion über Grundgesetz, Demokratie und Meinungsfreiheit herausgefordert. Wiehle: „Solche dreisten Angriffe auf die demokratische Versammlungsfreiheit gibt es sonst nur in Diktaturen!“

Politisch Verantwortliche sind gefordert

Und diese Fälle häufen sich, haben System und manche Akteure schrecken auch vor Gewalt nicht zurück.

Tatsächlich sind ein Oberbürgermeister Reiter und ein Innenminister Herrmann hier schon längst gefordert, den Bürgern bei der Ausübung ihrer grundgesetzlichen Rechte beizustehen, auch wenn diese sich für eine – aus ihrer Sicht – konkurrierende Partei interessieren.

AfD und Grundrechte

Die AfD ist mit 23.500 Mitgliedern, 2 Abgeordneten im Europa-Parlament, 104 Landtagsabgeordneten und rund 700 kommunalen Mandatsträgern mittlerweile ein fester Bestandteil der politischen Landschaft in Deutschland. Sie steht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und weist laut Verfassungsschutz keinerlei verfassungsfeindliche Tendenzen auf – was von Gegnern dennoch oft behauptet wird.

Ihr steht wie allen anderen Parteien das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zu. Außerdem soll sie an der politischen Willensbildung mitwirken (Art. 21 GG).

Radikalisierung der politischen Kultur

Diese Grundrechte wollen selbsternannte „Verfassungsschützer“ der AfD nicht zugestehen. Sie ignorieren die Einschätzung der Verfassungsorgane.

Letzteres führt dazu, dass sich diese „Aktivisten“ andere – undemokratische – Wege zur Bekämpfung der Konkurrenz suchen. Die Bedrohung und Einschüchterung von Wirten ist mittlerweile ein probates Mittel. Wenn, wie im Falle des Hohenschwangauer Hofes, zwei Streifenwagen nötig sind, um einen politischen Stammtisch gegen Angriffe zu sichern, klaffen Grundgesetz und Realität erschreckend weit auseinander.

Wenn die verurteilungswürdige Parole „AfD-freies Giesing“ ausgegeben wird, sträuben sich jedem Demokraten die Nackenhaare, denn hier knüpft die Rhetorik der Anti-AfD-Initiatoren wie Frank Lillich an die schlimmsten Zeiten der deutschen Geschichte an. SPD und Grüne schwimmen offenbar problemlos in diesem entlarvenden Fahrwasser mit.

Konsequenzen

Wir fordern die Bürger – in deren Namen die AfD-Gegner in der Regel zu sprechen behaupten – dazu auf, sich Gedanken darüber zu machen, was es wohl zu bedeuten hat, wenn selbsternannte „Demokratieschützer“ dem Bürger das Nachdenken abnehmen wollen und ihm ganz klar verdeutlichen, wofür er sich nicht zu interessieren hat, um sich seine eigene politische Meinung zu bilden.

In den Augen der AfD bedeutet es eine Einschränkung der Grundrechte, wenn durch Pressionen oder Sachbeschädigungen – wie beim „Wirtshaus zum Isartal“ und beim „Pschorr Krug“ – Bürger daran gehindert werden sollen, sich entsprechend ihren politischen Interessen zu informieren.

Die wirtschaftlichen Folgen dieses „bunten Treibens“ für die Wirte mögen dann bitte die „Aktivisten“ kompensieren.